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Ab 2025 verpflichtend im B2B-Bereich

Mit der epostbox E-Rechnungen komfortabel managen – senden und empfangen!

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E-Rechnung: ab 2025 verpflichtend im B2B-Bereich

Vorbereitet auf die Zukunft der Rechnungen

Warum der Umstieg auf E-Rechnung jetzt entscheidend ist

Die E-Rechnung optimiert Unternehmensprozesse erheblich: Sie beschleunigt den Zahlungsverkehr, reduziert Fehlerquellen und senkt die Kosten für Papier und Porto. Automatisierte Abläufe verbessern zudem die Übersichtlichkeit und Compliance.

Mit der epostbox in die digitale Zukunft

So einfach funktioniert es

Mit der epostbox versenden und empfangen Sie E-Rechnungen mit nur wenigen Klicks – schnell, sicher und ohne komplizierte Prozesse. Ihre Dokumente sind digital organisiert und jederzeit übersichtlich verfügbar.

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E-Rechnung kurz und knapp

Eine Pflicht, die sich lohnt!

Die E-Rechnung sorgt nicht nur dafür, dass Sie den rechtlichen Vorgaben entspricht, sondern bringt auch viele Vorteile für Ihr Rechnungsmanagement.

Sie wird automatisch verarbeitet und beschleunigt so den gesamten Rechnungsprozess – von der schnellen Erstellung bis hin zur zügigen Zahlung. Durch die Automatisierung der Rechnungsfreigabe mit Workflows wird der Prozess transparenter und weniger aufwändig.

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Pricing
Die zwei zulässigen Formate

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XML-Format

Die E-Rechnung ist ein rein elektronisches Rechnungsformat, das auf XML basiert. Ihre strukturierten Daten ermöglichen eine direkte, automatisierte Verarbeitung.

ZUGFeRD-Format

ZUGFeRD kombiniert das Beste aus beiden Welten: ein PDF für die menschliche
Lesbarkeit und ein integriertes XML für die maschinelle Verarbeitung.

Gesetzliche Pflichten auf einen Blick

Alles, was Sie wissen müssen

Features
01.01.2025
1990

Empfang von E-Rechnungen für alle Unternehmen verpflichtend

01.01.2027
1990

Versand von E-Rechnungen für große Unternehmen

01.01.2028
1990

Versand von E-Rechnungen für B2B-Transaktionen für alle Unternehmen

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Die Zukunft der Rechnungen

Das sind Ihre Benefits

  • Zeit- und Kostenersparnis
  • Fehlerquote senken
  • Bessere Nachverfolgbarkeit & Archivierung
  • Verbesserte Umweltbilanz
  • Gesetzes- und DSGVO-konform
  • Hohe Sicherheit durch verschlüsselte Übertragung
  • Jederzeit und überall verfügbar
  • Beschleunigter Zahlungsverkehr
  • Digitaler Freizeichnungsprozess

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Maximale Sicherheit

Datenschutz bei jedem Schritt

Ihre Daten sind bei uns in den besten Händen. Durch die strikte Einhaltung der DSGVO-Richtlinien stellen wir sicher, dass Ihre persönlichen Informationen jederzeit vertraulich und sicher behandelt werden.

Ihre Daten werden verschlüsselt übertragen, um maximale Sicherheit zu gewährleisten. Zudem sind wir nach ISO 27001, 14001 und 9001 zertifiziert, was Ihnen zusätzliche Sicherheit gibt, dass alle unsere Prozesse höchsten Datenschutz- und Sicherheitsstandards entsprechen.

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E-Rechnung

Frequently Asked Questions

Was bedeutet EN 16931?

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Die DIN EN 16931 ist eine europaweit gültige Norm, die die wesentlichen Elemente einer E-Rechnung klar festlegt. Ihr Zweck ist es, den internationalen Rechnungsverkehr zu vereinheitlichen und zu erleichtern, indem sie ein standardisiertes Format für elektronische Rechnungen vorschreibt.

Welche Rechnungsformate gibt es?

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X-Rechnung: Eine vollständig maschinenlesbare E-Rechnung im XML-Format. Sie erfüllt die Anforderungen der EU-Richtlinie und der DIN EN 16931.

ZUGFeRD Format: Ein Format, das eine PDF-Datei mit eingebetteten XML-Daten kombiniert. Es eignet sich sowohl für maschinelle als auch für menschliche Lesbarkeit.

Ab wann gilt die Verpflichtung zur E-Rechnung?

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Ab dem 01.01.2025 müssen alle Unternehmen mit Sitz in Deutschland in der Lage sein, E-Rechnungen 
zu empfangen. 

Welche Übergangsregelungen gibt es?

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Die Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung wird schrittweise eingeführt. Ab 2025 können Unternehmen statt Papierrechnungen auch elektronische Rechnungen versenden. Bis Ende 2026 bleibt jedoch eine Übergangsfrist für Papierrechnungen. Ab 2027 müssen Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 800.000 Euro im B2B-Bereich ausschließlich E-Rechnungen verwenden. Für kleinere Unternehmen gilt diese Pflicht ab 2028. Andere Formate, wie PDF, sind nur mit Zustimmung des Empfängers erlaubt.

Kann ich eine PDF als E-Rechnung versenden?

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Nein, gemäß der EU-Richtlinie 2014/55/EU ist eine E-Rechnung ein strukturierter Datensatz. Eine PDF-Datei allein erfüllt diese Anforderungen nicht und gilt daher nicht als E-Rechnung.

Welche Aufbewahrungsfrist gibt es bei E-Rechnungen?

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Für elektronische Rechnungen gelten dieselben Aufbewahrungspflichten wie für Papierrechnungen. Nach § 14b des Umsatzsteuergesetzes (UStG) müssen Rechnungen 10 Jahre lang archiviert werden.

Hybrid versenden und sparen

Du willst nicht nur beim Rechnungsmanagement Zeit sparen?

Mit der epostbox digitalisierst du deinen gesamten Postausgang – von Kundenanschreiben über Mahnungen bis hin zu Verträgen. Spare Zeit und Kosten und bringe deinen Dokumentenversand in die digitale Zukunft.

Kontakt

Kaiserdamm 29
14057 Berlin

Tel: 030 – 544 52 44 – 0
E-Mail: service@epostbox.de

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